Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Am 16.07.2024 wurde in die Tugra Moschee in Gelsenkirchen eingebrochen. Ein unbekannter Mann brach in die Moschee ein und entwendete einen neuen Fernseher aus dem Nebenraum. Anhand eines Zeugenhinweises konnte ein 27-jähriger Täter identifiziert werden. Quelle: POL-GE: Rücknahme einer Öffentlichkeitsfahndung | Presseportal
Am 08.05.2024 wurde eine Moschee in Gelsenkirchen Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/12498 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)
Am 01.05.2020 wurde die IGMG Gelsenkirchen Tugra Moschee Ziel eines Angriffs. Ein unbekannter Täter beschmierte in der Nacht zum Freitag gegen 02:32 die Außenfassade der Moschee mit beleidigenden Äußerungen wie „Verpisst Euch“ und “ ORDO AB CHAO!“. Das Letztere kommt aus dem Lateinischen und heißt im übertragenem Sinn „Ordnung durch Chaos“. Die Gemeindemitglieder benachrichtigen die Polizei. Die Ermittlungen dauern an.
Am 02.02.2017 erhielt eine IGMG Moschee in Gelsenkirchen einen „Hassbrief“. Das Schreiben enthielt rassistischen Beleidigungen. Es wurde Strafanzeige bei der Polizei wegen des Briefes gestellt. Quelle: Fair
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 21.11.2015 in Gelsenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfungen von Religionsgemeinschaften“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.