Am 04.03.2019 kam es zu einer Sachbeschädigung an der Fatih Moschee (DITIB) in Dresden. Unbekannte Täter schlugen gegen 14:00 Uhr drei Scheiben der Fatih Moschee ein. Während des Angriffs hielt sich niemand in der Moschee auf. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Quelle: DITIB
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898