Am 05.09.2022 in Mölln zu einem Angriff auf die Fatih Sultan Moschee (Ditib). Unbekannte lösten ein Feuer im Innenbereich der Moschee aus, indem sie an einer Pinnwand befestigte Flyer anzündeten. In der Bundestagsdrucksache 20/4618 wurde der Fall dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie “Sachbeschädigung § 303 StGB” registriert.
Quelle: Mölln: Bürgermeister Schäper bestürzt über Brandanschlag in Moschee – WELT
In Dillenburg kam es am 11.05.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Weitere Informationen zum Ermittlungsstand liegen uns nicht vor. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
In Nürnberg kam es am 14.07.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Es gibt einen Tatverdächtigen. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf