Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 19.04.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Neunkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet.
Gemeinschädliche Sachbeschädigung ist im deutschen Recht in § 304 StGB definiert. Es handelt sich um die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen, die dem öffentlichen Nutzen dienen oder zur Verschönerung öffentlicher Plätze beitragen. Dies umfasst unter anderem Denkmalpflege, Kunstwerke und Naturdenkmäler. Der Täter macht sich strafbar, wenn er das äußere Erscheinungsbild solcher Gegenstände unbefugt verletzt (§ 304 StGB – Gemeinschädliche Sachbeschädigung – dejure.org)
Quelle: Drucksache 20/14898
Der Bedir Kulturverein in Bendorf wurde am Abend des 06.05.2025 Ziel eines Angriffs. Eine Person betrat die Moschee, in der sich zum Tatzeitpunkt wenige Besucher befanden, mit zwei Messern. Moscheebesucher konnten die Person zum Ablegen der Messer überzeugen, woraufhin diese anschließend vor dem Gebäude von der Polizei festgenommen werden konnte. Es gab keine Verletzten. Zum jetzigen Zeitpunkt schließt die Polizei eine religiöse oder extremistische Motivation aus. Die Kriminaldirektion Koblenz ermittelt weiterhin. POL-PPKO: Bendorf – Polizeieinsatz in der Moschee Bendorf | Presseportal
In Werl beschmierten Unbekannte die Straße, in direkter Nähe zur örtlichen DITIB Moschee, mit einem Hakenkreuz. Während einer Streife entdeckten die Polizeibeamten die Schmiererei. Daraufhin machten sie das Hakenkreuz mit Sprühkreide unkenntlich. Weitere Hintergründe hat die Polizei bislang nicht bekannt gegeben. Eine Anfrage von Brandeilig liegt vor. Der Staatsschutz Dortmund ermittelt noch. Quelle: https://www.soester-anzeiger.de