Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 19.04.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Neunkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Gemeinschädliche Sachbeschädigung ist im deutschen Recht in § 304 StGB definiert. Es handelt sich um die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen, die dem öffentlichen Nutzen dienen oder zur Verschönerung öffentlicher Plätze beitragen. Dies umfasst unter anderem Denkmalpflege, Kunstwerke und Naturdenkmäler. Der Täter macht sich strafbar, wenn er das äußere Erscheinungsbild solcher Gegenstände ...
Am Sonntag, 31.01.2016, wurde ein Brandanschlag auf die Yunus Emre Moschee in Neunkirchen verübt. Die Täter warfen am Abend, gegen 21.45 Uhr zwei Molotow-Cocktails in den Innenhof der Moschee in der Lisztstraße. Die Brandsätze richteten keinen Schaden an und erloschen von selbst. Die Ermittlungen übernahm der Staatsschutz. Vermutet wurde ein rassistischer oder islamfeindlicher Hintergrund. Quelle