Die Yunus Emre Moschee in Neunkirchen wurde am 19.04.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde in der Bundestagsdrucksache unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet.
Gemeinschädliche Sachbeschädigung ist im deutschen Recht in § 304 StGB definiert. Es handelt sich um die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen, die dem öffentlichen Nutzen dienen oder zur Verschönerung öffentlicher Plätze beitragen. Dies umfasst unter anderem Denkmalpflege, Kunstwerke und Naturdenkmäler. Der Täter macht sich strafbar, wenn er das äußere Erscheinungsbild solcher Gegenstände unbefugt verletzt (§ 304 StGB – Gemeinschädliche Sachbeschädigung – dejure.org)
Quelle: Drucksache 20/14898
Symbolbild Eine Moschee in Gelsenkirchen-Neustadt wurde am Abend des 11.05.2025 Opfer eines Einbruchdiebstahls. Ein bislang unbekannter Täter drang gegen 19 Uhr in das Moscheegebäude und brach eine Kasse auf, woraus er dann Spendengelder entnahm und sobald verschwand. Ein Moscheeangehöriger meldete den Vorfall der Polizei, woraufhin eine Strafanzeige aufgenommen wurde. Die Ermittlungen der Polizei Gelsenkirchen laufen. Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117715/6027524
Der Bedir Kulturverein in Bendorf wurde am Abend des 06.05.2025 Ziel eines Angriffs. Eine Person betrat die Moschee, in der sich zum Tatzeitpunkt wenige Besucher befanden, mit zwei Messern. Moscheebesucher konnten die Person zum Ablegen der Messer überzeugen, woraufhin diese anschließend vor dem Gebäude von der Polizei festgenommen werden konnte. Es gab keine Verletzten. Zum jetzigen Zeitpunkt schließt die Polizei eine religiöse oder extremistische Motivation aus. Die Kriminaldirektion Koblenz ermittelt weiterhin. POL-PPKO: Bendorf – Polizeieinsatz in der Moschee Bendorf | Presseportal