In Regensburg kam es auch am 18.09.2023 zu einem Moscheeangriff. Die Küche von der Ar Rahman Moschee (Islamische Stiftung Regensburg) wurde verwüstet und wurde beschädigt.
In der Bundestagsdrucksache wurde die Tat unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ festgehalten.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd