Die Turkuaz Moschee (DITIB) in Regensburg wurde am 17.09.2023 Ziel von Vandalismus. Ein unbekannter Täter beschädigte die Eingangstüre der Moschee, sowie einiges an Mobiliar mit einem Hammer. Das geparkte Auto des Imams wurde ebenfalls beschädigt, was einen Gesamtschaden im unteren fünfstelligen Bereich verursachte. Ermittlungen wurden aufgenommen.
In der PMK-Statistik wurde die Tat unter der Kategorie „Diebstahl § 242 StGB“ und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ festgehalten.
Quelle: https://www.islamiq.de/2023/09/18/moschee-von-unbekannten-in-regensburg-angegriffen/
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd