Am 11.02.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Zwickau. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. https://dserver.bundestag.de/btd/20/148/2014898.pdf
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 31.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Homburg. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/13575 wurde eine Moschee in Düsseldorf am 11.07.2024 Opfer eines politisch motivierten Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/13575
Am 15.08.2023 kam es in Berlin laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Bildquelle: Moschee erhält Hassbotschafen per Lieferdienst © shutterstock, bearbeitet by iQ Eine Moschee in Essen erhält nun auch per Lieferdienst Hassbotschaften mit Verweis auf die NSU-Morde. Unbekannte bestellten Essen im Namen der Moschee bei dem Lieferdienst „Lieferando“ und hinterließen eine Nachricht in dem Bereich für Anmerkungen, die wie folgt lautete: „Dönermord wird Volkssport“. Der Begriff „Dönermord“ wird in Anlehnung an die Mordserie benutzt, die von der rechtsextremistischen Terrorgruppe NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) begangen wurde. Der Staatsschutz ermittelt nun wegen Volksverhetzung und Betrug. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall unter ...
Am 07.04.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Idstein zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und konnte dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet werden. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf