In Regensburg kam es am 12.03.2018 zu Demonstrationen gegen den Moscheebau der DITIB Gemeinde. Es versammelten sich ca. 200 Menschen mit islamfeindlichen Schildern um gegen den Moscheebau zu protestieren. In der Bundestagsdrucksache 19/3917 wurde dieser Vorfall unter der Kategorie islamfeindliche Straftaten an „Religionsstätte/Moschee“ als „Volksverhetzung“ registriert. Dieser Vorfall wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd