In Regensburg kam es am 12.03.2018 zu Demonstrationen gegen den Moscheebau der DITIB Gemeinde. Es versammelten sich ca. 200 Menschen mit islamfeindlichen Schildern um gegen den Moscheebau zu protestieren. In der Bundestagsdrucksache 19/3917 wurde dieser Vorfall unter der Kategorie islamfeindliche Straftaten an „Religionsstätte/Moschee“ als „Volksverhetzung“ registriert. Dieser Vorfall wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf