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Hamburg | Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Veröffentlicht am 02/07/2026 Dokumentationsnummer: HH20260327HH

In Hamburg kam es am 27.03.2026, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/6530, zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Es gibt sechs Tatverdächtige.

 

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/2106530.pdf

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Bundesland Hamburg
Ort Hamburg
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 27.03.2026
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe Keine Angabe
Verletzte Keine
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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