In Nürtingen kam es am 22.03.2026, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/6530, zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Es gibt einen Tatverdächtigen.
In Hamburg kam es am 27.03.2026, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/6530, zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Es gibt sechs Tatverdächtige. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/2106530.pdf
In Augsburg kam es am 13.02.2026, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/6530, zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten § 104 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/2106530.pdf