Am 16.07.2024 wurde in die Tugra Moschee in Gelsenkirchen eingebrochen. Ein unbekannter Mann brach in die Moschee ein und entwendete einen neuen Fernseher aus dem Nebenraum. Anhand eines Zeugenhinweises konnte ein 27-jähriger Täter identifiziert werden.
Quelle: POL-GE: Rücknahme einer Öffentlichkeitsfahndung | Presseportal
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf
In Nürnberg kam es am 14.07.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Es gibt einen Tatverdächtigen. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf