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Frankfurt – Ginnheim | Moschee erhält volksverhetzendes Schreiben

Veröffentlicht am 18/10/2024 Dokumentationsnummer: HE20240916F

Am 16.09.2024 erhielt die Frankfurter Falah Moschee einen Schreiben mit volksverhetzendem Inhalt. Der Staatsschutz ermittelt.

In der Bundestagsdrucksache 20/14898 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich Rechts registriert.

Quelle: POL-F: 240917 – 0912 Frankfurt – Ginnheim: Zettel mit volksverhetzendem Inhalt an … | Presseportal

WENN SIE INFORMATIONEN ZU DIESEM ANGRIFF HABEN, KÖNNEN SIE UNS KONTAKTIEREN
Bundesland Hessen
Ort Frankfurt
Angegriffene Moschee Frankfurt-Ginnheim - Falah Moschee
Art des Angriffes Volksverhetzung
Datum des Angriffes 16.09.2024
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe Kein Schaden
Verletzte Keine
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Ermittlungen laufen
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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