Am 15.07.2024 wurde die Abu Bakr Moschee in Frankfurt zum Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Ein 43-jähriger Unbekannte hat das Blumenbeet der Moschee verunstaltet und die Außenwand der Moschee mit Kreide und grüner Farbe beschmiert und beleidigte zudem den Imam. Als die Polizei ihn knapp zwei Stunden später an der Bushaltestelle festnahm äußerte er verfassungswidrige Parolen und zeigte den Hitlergruß.
Quelle: POL-F: 240715 – 0713 Frankfurt – Praunheim: Sachbeschädigung, Beleidigung und … | Presseportal
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd