In Bramsche erhielt am 04.08.2023 auch die Eyüp Sultan Moschee einen mit „NSU 2.0“ signierten Drohbrief. Neben Islamfeindlichen Parolen wie „dumm dümmer Islam“ und einem Hakenkreuz enthält der Brief folgende Drohung: „Macht ruhig weiter so und der Tag ist nicht mehr fern an dem wir es mit euch so machen wie wir es mit den Juden gemacht haben.“ Es wurde eine Anzeige erstattet und die Ermittlungen wurden aufgenommen.
In der Bundestagsdrucksache 20/9262 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten.
Quelle: Moschee in Bramsche erhält rechten Drohbrief – IslamiQ
Bundestagsdrucksache 20/9262
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd