Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 04.06.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Hamburg. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) ereignete sich am 13.11.2022 ein islamfeindlicher Angriff auf eine Moschee in Nürnberg. Der Vorfall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771
In der Fatih Moschee (DITIB) in Dresden kam es am 18.04.2023 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei der ein Mann einen Koran in der Moschee anzündete. In der Bundestagsdrucksache 20/8016 wurde der Vorfall unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ vermerkt und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf Foto: dpa
Am 14.04.2023 kam es laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom Bundestag auch in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
Die Fatih Moschee (IFB) in Bremen wurde am 16.05.2023 Opfer eines islamfeindlichen Angriffs. Am Eingangstor der Moschee wurde eine Jesus-Skulptur hinterlegt, an der ein Zettel mit der Aufschrift „Mohammed“ angebracht wurde. Quelle: https://www.islamiq.de/2023/05/16/jesus-skulptur-vor-moschee-hinterlegt/
In Goslar kam es am 07.11.2023 zu einem Angriff auf die El-Aksa Moschee (IGMG). Die Glasscheibe der Eingangstür der Moschee wurde zerschlagen, woraufhin der Täter eingebrochen ist, was auf den Aufzeichnungen der Überwachungskamera zu erkennen ist. Dem Bericht der Moschee zufolge, soll der Täter, welcher der Gemeinde bekannt ist, schon vor der Tat mehrmals während den Gebetszeiten negativ aufgefallen sein. Die Moscheegemeinde hat die Polizei über den Fall benachrichtigt, sowie das Beweismaterial übergeben. Quelle: IGMG Goslar – Tatbericht – Liegt Brandeilig vor