Am 09.05.2023 kam es erneut zu einem islamfeindlichen Angriff auf die Fatih Moschee (DITIB) in Dresden. Ein Mann versuchte die Moschee mit Benzin anzuzünden. Hierfür setzte er ein Regal mit einer brennbaren Flüssigkeit in Brand, wobei das Feuer von einem Gemeindemitglied gelöscht werden konnte.
Nach misslungener Brandstiftung der Moschee wurde der 34-jährige polizeibekannte Mann, welcher für den Fall am 18.04.2023 ebenfalls verantwortlich war, in seiner Wohnung festgenommen.
In der Bundestagsdrucksache 20/8016 wurde der Fall unter der Kategorie „schwere Brandstiftung §306a StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ registriert.
Laut www.mdr.de soll der Täter vor Gericht gestanden haben. Das Verfahren läuft jedoch noch, da die Staatsanwaltschaft ihn, mit der Begründung einer schweren psychischen Erkrankung, als „schuldunfähig“ einstufe.
Quelle: https://dserver.bundestag.de
Mann zündet Moschee mit Benzin an – IslamiQ
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf