Laut Bundestagsdrucksache 19/31846 kam es am 26.05.2021 in Oldenburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen § 248a StGB“ registriert und konnte keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Im Juli 2018 erhielt die Sehitlik Moschee in Berlin eine Bedrohung per E-Mail. Die Polizei wurde verständigt.
Am 28.03.2018 wurden auf der Straße vor der Moschee der Islamischen Gemeinde Magdeburg e. V Zettel mit beleidigenden Inhalten und Tiergliedmaßen gefunden. Die Polizei wurde verständigt.