Laut Bundestagsdrucksache 19/31846 kam es am 26.05.2021 in Oldenburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen § 248a StGB“ registriert und konnte keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Am 30.08.2014 wurde die Haci Bayram Moschee in Oldenburg (DITIB) mit Molotow-Cocktails angegriffen. In der Nacht zu Sonntag, gegen 5 Uhr, griffen die unbekannten Täter die Hacı Bayram Moschee mit Molotow-Cocktails an und versuchten die Moschee in Brand zu setzten. Das Feuer erlosch von selbst und hiterließ nur geringen schaden. Die Polizei schloss einen politisch motivierten Hintergrund nicht aus. Der Staatsschutz hat Ermittlungen aufgenommen. Quelle
Am 24.02.2018 kam es in Oldenburg zu einem Moscheeangriff. Die Maryam Moschee wurde mit islamfeindlichen Sprüchen und Hakenkreuzen beschmiert. Zudem wurde der Türschloss mit Sekundenkleber beklebt. Der Hausmeister des benachbarten Gymnasiums sei auf den vermeintlichen Täter aufmerksam geworden und habe die Polizei gerufen. Die Beamten hätten nach dem Anruf in der Nähe des Tatorts einen Tatverdächtigen gestellt. Es handelt sich um einen 44-jährigen Oldenburger. Ob er tatsächlich der Täter sei, sollte ermittelt werden. Quelle