Am 23.01.2022 wurde während des Mittagsgebets mit einem Luftgewehr auf die ZMD Moschee in Halle geschossen. Zeugen hörten Schussgeräusche und bemerkten zeitgleich, wie drei Projektile eine am Gebäude des islamischen Kulturzentrums befindliche Fensterbank trafen und zu Boden fielen.
Zeugen konnten erkennen, dass die Schüsse aus einem Fenster eines gegenüber befindlichen Mehrfamilienhauses abgegeben wurden. Die Polizei konnte in diesem Mehrfamilienhaus einen 55-jährigen Mann ausfindig machen, in dessen Wohnung sie eine „Langwaffe zum Verschießen von Diabolos und eine Gasdruckpistole“ auffanden und sicherstellten. Bei dem Vorfall wurde niemand verletzt. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.
Bereits im Februar und im Juni 2018 kam es zu Schüssen mit einem Luftgewehr auf dieselbe Moschee. Bei einem dieser Angriffe wurden auch Gemeindemitglieder verletzt.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd