Laut Bundestagsdrucksache 19/31846 kam es am 26.05.2021 in Oldenburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen § 248a StGB“ registriert und konnte keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 23.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Stutensee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898