In Hamburg kam es am 27.03.2026, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/6530, zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Es gibt sechs Tatverdächtige.
In Rosenheim kam es am 30.09.2025, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441, zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104441.pdf
In Nürtingen kam es am 22.03.2026, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/6530, zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Es gibt einen Tatverdächtigen. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/2106530.pdf