Die Yunus Emre Moschee in Neunkirchen wurde am 19.04.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde in der Bundestagsdrucksache unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet.
Gemeinschädliche Sachbeschädigung ist im deutschen Recht in § 304 StGB definiert. Es handelt sich um die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen, die dem öffentlichen Nutzen dienen oder zur Verschönerung öffentlicher Plätze beitragen. Dies umfasst unter anderem Denkmalpflege, Kunstwerke und Naturdenkmäler. Der Täter macht sich strafbar, wenn er das äußere Erscheinungsbild solcher Gegenstände unbefugt verletzt (§ 304 StGB – Gemeinschädliche Sachbeschädigung – dejure.org)
Quelle: Drucksache 20/14898
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf