Laut Bundestagsdrucksache 19/31846 kam es am 26.05.2021 in Oldenburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen § 248a StGB“ registriert und konnte keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Am 11.10.2019 kam es zu einem Angriff auf die Fatih-Moschee in Bremen. Dabei handelt es sich um Beleidigung. Quelle: Fair
In Dannstadt kam es am 21.03.2019 zu einem Angriff auf eine Moschee. Es wurde in die Moschee eingebrochen und es kam dabei zur Sachbeschädigung. Die Tatmotive sind nicht bekannt. Quelle: ADS-DITIB