Am 29.02.2020 erhielt die Fatih Moschee in Bremen (IGMG) einen Umschlag mit einer unbekannten Substanz. Daneben enthielt der Umschlag ein rechtsextremistisches Schreiben. Unmittelbar nach dem Öffnen des Umschlages informierten die Gemeindemitglieder die Polizei und die Feuerwehr. Diese rückten daraufhin mit einem größeren Aufgebot aus und sperrten das Gebäude. Währenddessen durfte niemand die Moschee betreten oder verlassen. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich unter anderem 250 Schüler/innen im Gebäude. Spezialisten überprüften den pulverartigen Inhalt. Er stellte sich als ungefährlich heraus. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.
Erst eine Woche zuvor hatte die Fatih Moschee eine Bombendrohung erhalten.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf