Am 28.04.2017 wurde ein Anschlag auf die Eyüp Sultan Moschee in Weil am Rhein (DITIB) verübt. In der Nacht zum Freitag wurde die Moschee von Unbekannten mit mehreren Brandsätzen attackiert. Mehrere Fenster gingen dabei zu Bruch, das Feuer konnte jedoch nicht in das innere der Moschee eindringen. Zu der Zeit waren auch der Imam und seine Familie im Gebäudekomplex. Das Feuer verursachte, laut der Polizei, nur geringen Sachschaden und es wurde niemand Verletzt. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen. Schließlich wurden 5 Männer im Alter zwischen 20-33 Jahren verhaftet. Im Gerichtsverfahren wurden sie wegen gemeinschaftlicher versuchter schwerer Brandstiftung sowie Unterstützung einer verbotenen Vereinigung zu Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb und vier Jahren verurteilt. Für die Strafkammer stand am Ende der aufwändigen Beweisaufnahme zweifelsfrei fest, dass die zwischen 20 und 33 Jahre alten Männer aus politischer Motivation in der Nacht 28.04.2017 einen Brandanschlag auf eine Moschee verübt hatten. Der Staatsanwalt ging davon aus, dass der Angriff von PKK-Kadern in Auftrag gegeben wurde.
Bild: Brandanschlag auf Anadolu Moschee in Dortmund © Privat, bearbeitet by iQ Am Abend des 16.02.2024 wurde der Heizkreisverteiler in der Anadolu-Moschee (IGMG) in Dortmund in Brand gesetzt. Die Feuerwehr konnte zeitnah eintreffen, sodass ein größerer Schaden sowie Verletzungen verhindert werden konnten. Ein 23-jähriger Tatverdächtige konnte festgenommen werden. Eigenen Angaben zufolge soll der Verdächtige selber zuvor zum Beten in die Moschee gekommen sein. Die Ermittlungen bezüglich des Tatmotivs laufen. Quelle: https://www.islamiq.de/2024/02/17/brandanschlag-auf-moschee-in-dortmund/#:~:text=In%20Dortmund%20kam%20es%20am,mit%20Zeitungen%20in%20Brand%20gesteckt.
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 26.03.2023 in Magdeburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “Volksverhetzung § 130 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Rechts“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262