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Witten | Volksverhetzung

Veröffentlicht am 04/04/2025 Dokumentationsnummer: NW20240919EN

Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 19.09.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Witten. Der Fall wurde unter der Kategorie Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich Rechts“ zugeordnet.  

Quelle: Drucksache 20/14898 

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort -
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Volksverhetzung
Datum des Angriffes 19.09.2024
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe Keine Angabe
Verletzte Keine
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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