Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 20.06.2020 in Bad Tölz zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und wurde keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Brandanschlag in Hamburg Am 08.08.2020 wurde ein Brandanschlag auf die Ulu-Moschee (VIKZ) in Hamburg verübt. Ein Brandstifter legte in der Nachtim Bereich Altona/Ottsensen innerhalb von zwei Stunden an sechs Orten ein Feuer. Betroffen davon war auch die Ulu Moschee. Eine Fahndung nach dem Täter blieb ohne Erfolg. Erst vor zwei Wochen hatte ein Täter in Hamburg neun Brände gelegt. Die Polizei überprüft nun einen Zusammenhang. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 23.10.2017 in Kiel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.