ZURÜCK

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Chemnitz

Veröffentlicht am 06/03/2022 Dokumentationsnummer: SN20210702C

Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 02.07.2021 in Chemnitz zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

WENN SIE INFORMATIONEN ZU DIESEM ANGRIFF HABEN, KÖNNEN SIE UNS KONTAKTIEREN
Bundesland Sachsen
Ort Chemnitz
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 02.07.2021
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

Haben Sie auch Informationen, die für unsere Dokumentation maßgeblich sind? Dann melden Sie sich bei uns!