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Störung des öffentlichen Friedens in Aldingen

Veröffentlicht am 06/03/2022 Dokumentationsnummer: BW20210711TUT

Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 11.07.2021 in Aldingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und konnte keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.

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Bundesland Baden-Württemberg
Ort Aldingen
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 11.07.2021
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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