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Störung des öffentlichen Friedens in Altenkirchen

Veröffentlicht am 13/10/2019 Dokumentationsnummer: RP20190323AK

Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 23.03.2019 in Altenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentl. Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.

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Bundesland Rheinland-Pfalz
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes -
Datum des Angriffes 23.03.2019
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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