Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 23.03.2019 in Altenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentl. Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.
#brandeilig ist eine Initiative des Antidiskriminierungsverbands FAIR international