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Angriff auf Moschee/Religionsstätte in Kehl

Veröffentlicht am 25/06/2019 Dokumentationsnummer: BW20190216KEL

Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 16.02.2019 in Kehl zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“  registriert und keinem Phänomenbereich zugeordnet.

WENN SIE INFORMATIONEN ZU DIESEM ANGRIFF HABEN, KÖNNEN SIE UNS KONTAKTIEREN
Bundesland Baden-Württemberg
Ort Kehl
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Sachbeschädigung
Datum des Angriffes 16.02.2019
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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