Am 16.02.2019 kam es zu einer Angriff auf eine DITIB-Moschee in Kehl.
In der Bundestagsdrucksache 19/10570 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Quelle: ADS-DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd