Am Wochenende des 26.-27.08.2023 erhielt die Mimar Sinan Moschee (DITIB) in Maulbronn einen Drohbrief mit der Signatur „NSU 2.0“. Der Brief enthielt ein Hakenkreuz, ein Bild von einem Schwein und die Aufschrift „Verbrenn Koran, verbrenn Islam.“ Die Moschee war schon im Juli Ziel eines islamfeindlichen Angriffs geworden.
Quelle: Zuvor angegriffene Moschee erhält Drohbrief mit NSU 2.0 – IslamiQ
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd