Beginnend am 25.01.2025 hat eine neonazistische Organisation islam- und fremdenfeindliche Flugblätter in Penzberg verteilt. Auf der Internetseite der Organisation wurde eine Erklärung veröffentlicht, die die Islamische Gemeinde Penzberg e.V. und ihren Imam als Angriffsziel deutlich macht. Der Staatsschutz wurde eingeschaltet.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf