In der Nacht vom 18.04. auf den 19.04.2017, zwischen 23 und 5 Uhr wurde die Wand des Islamischen Zentrums Freiburg (Islamrat) mit Hakenkreuzen beschmiert. Eine Anzeige wurde erstattet, die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Weitere Angaben zum Fall sind nicht bekannt.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd