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Münster – Volksverhetzung

Veröffentlicht am 14/01/2024 Dokumentationsnummer:

Am 14.04.2023 kam es laut den Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Münster zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und konnte dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet werden.

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Münster
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Volksverhetzung
Datum des Angriffes 14.04.2023
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe unbekannt
Verletzte keine Angaben
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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