Am 28.01.2023 kam es vor der Fatih Moschee (DITIB) in Flensburg zu einem islamfeindlichen Vorfall. Eine Anwohnerin bedrohte Kinder, die sich während ihrer Pause vom Islamunterricht vor der Moschee aufhielten mit einem Messer.
Laut Zeugenaussagen habe die Frau versucht, einige Schülerinnen in ihr Haus zu locken. Als diese dem nicht nachkämen, beschimpfte und bedrohte sie sie rassistisch und islamfeindlich. Die Frau habe dabei zudem ein Messer in Richtung der Mädchen gezeigt.
Dieser Vorfall wurde in der Bundestagsdrucksache 20/6790 unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ vermerkt und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Quellen:
Bundestagsdrucksache 20/6790
Anwohnerin bedroht Kinder vor Moschee mit Messer – IslamiQ
Eine Kölner Moschee wurde am 08.04.2025 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte beschmierten die Fassade der Moschee mit beleidigenden Schriftzügen. Die Polizei ermittelt. Quelle: Betroffene Moscheegemeinde
Am 09.07.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Herten. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898