In Hannover kam es am 20.09.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten.
Am 16.02.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei dem eine Moschee in Kassel zum Ziel wurde. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Die Berliner Sehitlik Moschee wurde am 20.07.2020 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Die Moschee erhielt einen beleidigenden Brief mit antimuslimischem und fremdenfeindlichem Inhalt. Quelle: Moscheeuebergriffe_2020.pdf