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Üble Nachrede in Bramsche

Veröffentlicht am 07/02/2024 Dokumentationsnummer: NI20220414OS

Laut Angaben der Bundesregierung der (Bundestagsdrucksache 20/2989) kam es am 14.04.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Bramsche. Die Tat konnte unter der Kategorie „Üble Nachrede § 186a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet werden.

Drucksache 20/2989 (bundestag.de)

WENN SIE INFORMATIONEN ZU DIESEM ANGRIFF HABEN, KÖNNEN SIE UNS KONTAKTIEREN
Bundesland Niedersachsen
Ort Bramsche
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Üble Nachrede § 186 StGB
Datum des Angriffes 14.04.2022
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe Kein Schaden
Verletzte keine Angaben
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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