Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) wurde am 06.08.2022 die Imam-Ali-Moschee (IZH) in Hamburg Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Die Tat wurde unter der Kategorie “Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB” registriert und dem Phänomenbereich “Ausländische Ideologie” zugeordnet.
Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd