Am 24.07.2021 wurde die Imam Ali Moschee in Hamburg Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter warfen Beutel mit roter Farbe auf den Eingangsbereich der sog. Blauen Moschee. Außerdem wurden Teile der Außenfassade mit roten Farbklecksen beschmiert und auf den Treppen zum Eingang arabische Schriftzüge aufgesprüht. Diese lauteten übersetzt unter anderem „Die Bewegung von Blut und Wasser“ sowie „Der persische Monat geht weiter“.
Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen.
In der Bundestagsdrucksache 20/182 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Am 16.09.2026 wurde die Mevlana Moschee in Rastatt erneut Ziel eines Angriffs. Bislang unbekannte Täter beschmierten eine Säule auf dem Außengelände der Moschee mit Fäkalien. Die Gemeinde hat Anzeige erstattet. Quelle (türkischsprachig)
Am 16.02.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei dem eine Moschee in Kassel zum Ziel wurde. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)