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Leonberg | Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Veröffentlicht am 13/12/2025 Dokumentationsnummer: BW20250216LEO

In Leonberg kam es am 16.02.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.

 

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf

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Bundesland Baden-Württemberg
Ort Leonberg
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 16.02.2025
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe Keine Angabe
Verletzte Keine
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Rechts motivierte Straftat
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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