Am 26.09.2024 wurde die Fassade der DITIB Zentralmoschee in Kehl beschmiert. Die Staatsanwaltschaft Offenburg geht von einem 43-jährigen Einzeltäter aus, der auch in weiteren Vorfällen in der Umgebung verdächtigt wird. Ein Motiv sei jedoch nicht ersichtlich. Der Staatsschutz ermittelt weiterhin wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung (§ 304 StGB).
Quelle: POL-OG: Offenburg, Kehl – Sachbeschädigungen | Presseportal
Die Erklärungen der Staatsanwaltschaft Offenburg liegen Brandeilig vor.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd