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Kehl | Gemeinschädliche Sachbeschädigung

Veröffentlicht am 17/12/2024 Dokumentationsnummer: BW20240925KEL

Am 25.09.2024 wurde die Moschee Masjid al Hidaya in Kehl mit politischen Parolen beschmiert. Die Staatsanwaltschaft geht von einem 43-jährigen Einzeltäter aus, der auch in weiteren Vorfällen in der Umgebung verdächtigt wird. Ein polit. Motiv sei jedoch nicht ersichtlich. Der Staatsschutz ermittelt weiterhin wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung (§ 304 StGB).

Quelle: POL-OG: Offenburg, Kehl – Sachbeschädigungen | Presseportal

Die Erklärungen der Staatsanwaltschaft Offenburg liegen Brandeilig vor.

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Bundesland Baden-Württemberg
Ort Kehl
Angegriffene Moschee Masjid al Hidaya
Datum des Angriffes 25.09.2024
Schadenshöhe Keine Angabe
Verletzte Keine
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Nein
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Keine Zuordnung
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Ermittlungen laufen
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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