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Angriff auf eine Religionsstätte/Moschee in Lage

Veröffentlicht am 18/05/2019 Dokumentationsnummer: NW20150514LIP

Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 14.05.2015 in Lage zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“  registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Lage
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 14.05.2015
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Hasskriminalität
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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