Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 14.05.2015 in Lage zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
#brandeilig ist eine Initiative des Antidiskriminierungsverbands FAIR international