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Islamfeindliche Straftat auf Moschee/ Religionsstätte in Moers

Veröffentlicht am 24/07/2019 Dokumentationsnummer: NW20160119MO

Laut Bundestagsdrucksache 18/9310 kam es am 19.01.2016 in Moers zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgemeinschaften § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Moers
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 19.01.2016
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Beschimpfung von Bekenntnissen
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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